Aktualisierung 26.07.2021
Schulleitungs-Elternbrief zum Schuljahresende 2020/21
mit Informationen zum Schulende am letzten Schultag vor den Sommerferien,
zur „Sternfahrt der Klosterbergschule“, Urlaub im Ausland / Merkblatt für Reiserückkehrer sowie zum Stundenplan / zur Busbeförderung / zu Vorgaben des Kultusministeriums im Schuljahr 2021/22
(wurde am 26.07.2021 per Ranzenpost verteilt)
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern schöne, erholsame und sonnige Sommerferien!
Bleiben Sie GESUND!
Impfkampagne des Kultusministeriums
Schreiben des Kultusministeriums zur Impfkampagne vor und in den Sommerferien (vom 23.07.2021)
Merkblatt des Kultusministeriums für Reiserückkehrende
Unterrichtsangebot im Schuljahr 2021/22
Fotos von der Sternfahrt der Klosterbergschule am Dienstag, 20.07.2021
Der neue KBS-Infobrief!
Aktueller Hinweis zur Lockerung der Maskenpflicht – Elternbrief
(wurde am 09.07.2021 per Ranzenpost verteilt)
Wenn in einer Klasse aufgrund der niedrigen Sieben-Tages-Inzidenz keine Masken getragen werden, jedoch ein PCR-positiver Fall in der Klasse auftritt, muss unter Umständen aufgrund der aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts die gesamte Klasse als enge Kontaktperson eingestuft werden. Damit fallen unweigerlich alle unter die Quarantäne-Regelung, sofern sie nicht zwei Mal geimpft sind und / oder nicht freiwillig eine Maske getragen haben.
Deshalb wird vom Schulamt die Empfehlung ausgesprochen, bis zu Beginn der Sommerferien auch weiterhin im Klassenzimmer eine Maske zu tragen.
Dieser Empfehlung möchten wir uns als Schule gerne anschließen.
Elternbrief mit Überlegungen zum Unterrichtsangebot im Schuljahr 2021/22
Elternbrief mit Informationen zur Lockerung der Maskenpflicht
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich auf eine vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen verständigt:
- unterhalb einer Inzidenz von 50 gibt es keine Maskenpflicht mehr draußen im Freien
- unterhalb einer Inzidenz von 35 und wenn es in den zurückliegende beiden Wochen keinen Corona-Fall an der Schule gab entfällt auch die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen
Wichtig: die Lockerung der Maskenpflicht bezieht sich ausschließlich auf draußen sowie auf das Klassenzimmer / die Unterrichtsräume. Außerhalb des Klassenzimmers (z. B. auf den Fluren, im Treppenhaus, im Schulbus) bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen.
Auch gelten alle weiteren Vorgaben und Regelungen (z. B. die Testpflicht, die Hygieneregelungen, die Vorgaben zum Lüften) unverändert weiter.
Weitere Informationen zur Lockerung der Maskenpflicht – siehe Elternbrief (wurde am 18.06. per Ranzenpost verteilt).
Schulleitungs-Elternbrief
u. a. mit Informationen zum Impfangebot durch das mobile Impfteam an der Klosterbergschule,
zur erweiterten Maskenpflicht im ÖPNV,
zum Gleichstellungstag und zu möglichen Entschädigungsansprüchen bei Quarantänemaßnahmen
Termine:
- Die für Dienstag, 11.05.2021 geplante Elternbeiratssitzung muss aufgrund der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen leider entfallen.
- Bitte beachten Sie, dass in der kommenden Woche
am Donnerstag, 13.05.2021 ein Feiertag,
sowie am Freitag, 14.05.2021 ein „Brückentag“ und somit keine Schule ist. - Die Pfingstferien sind von Montag, 24.05. bis Sonntag, 06.06.2021.
Informationen für Schulen, Kitas, Eltern und Arbeitgeber zu Entschädigungsansprüchen nach §§ 56 bis 58 IfSG bei Schließung von Schulen oder Kindertageseinrichtungen oder Absonderungsanordnungen gegenüber Kindern (Stand: 28.04.2021)
Freunde des Lebens
Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung findet am 5. Mai statt. Dieser Ationstag wurde 1992 von den Interessensvertretungen „Selbstbestimmt Leben Deutschland“ ins Leben gerufen und wird jährlich begangen.
Ziel des Tages ist es, die für eine Gleichstellung behinderter Menschen erforderliche rechtliche Grundlage zu schaffen. Auf einer Online-Konferenz am Donnerstag, 29.04.2021 informierte Gmünd Sozialbürgermeister Christian Baron: „Der Gleichstellungstag wurde bewusst auf den 5. Mai, dem Europatag gelegt, um eine größere Reichweite der Anliegen der Menschen mit Behinderung zu erzielen.“ Zur Gmünder Stadtgemeinschaft gehören alle Menschen, stellte der Bürgermeister klar, auch Menschen mit Handikap haben Anspruch dazu zu gehören.
Ralf Tödter, Schulleiter der Martinusschule erinnerte an die Anfänge des Aktionstags an dem es Pfeifkonzerte gab und an die vielen späteren Aktionen. Dem Gmünder „Aktion Netzwerk“ gehören der Blinden und Sehbehindertenverband, das Canisiushaus, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die Habila, die Klosterbergschule, die Lebenshilfe, die Stadtverwaltung mit Kommune Inklusiv und die Stiftung Haus Lindenhof sowie ehrenamtlich engagierte Menschen mit und ohne Behinderung an.
www.kommuneinklusiv-gmuend.de/blog.html
Um auf die Anliegen der Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen wurden in den letzten 15 Jahren öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durchgeführt, die entweder in Großereignissen wie die Landesgartenschau oder in städtische Events eingebettet waren. Da keine Präsenzveranstaltungen möglich sind, hat Aktion Netzwerk die Aktion der beiden Rapper Courtier und Okma mit ihrem Song „Fredele“ aufgegriffen.
Ab dem 30. April bis zum 5. Mai 2021 äußern sich 56 Bürger der Stadt mit und ohne Handicap auf die Frage „Warum bist du ein Freund des Lebens?“ Die Statements werden auf der Facebookseite der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd und auf dem Blog des Projekts „Kommune Inklusiv Schwäbisch Gmünd” veröffentlicht.
Schutzimpfung gegen COVID-19
Mobiles Impfteam an der Klosterbergschule – Impfangebot für alle SchülerInnen ab 16 Jahren
Neben den Impfungen in den Impfzentren und seit kurzem auch in Hausarztpraxen gibt es die Möglichkeit, dass sogenannte „mobile Impfteams“ in Städte und Einrichtungen kommen, um den Zugang zur Impfung möglichst wohnortnah und einfach anzubieten. Nun ist es auch möglich, dass mobile Impfteams an Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und somit zu uns an die Schule kommen.
Voraussichtlich in der Woche vom 10.05. – 12.05.2021 wird ein mobiles Impfteam bei uns vor Ort sein. Impfberechtigt sind alle SchülerInnen ab 16 Jahren. Verwendet wir der Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Wichtig: Selbstverständlich handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind zur Impfung durch das mobile Impfteam anmelden wollen oder nicht. Nur mit einer schriftlich vorliegenden Anmeldung / Einverständniserklärung ist die Teilnahme am Impfangebot möglich.
Elternbrief mit weiteren Informationen zum Impfangebot durch das mobile Impfteam
(wurde am 26.04.2021 per Ranzenpost bzw. per Post
an alle Eltern von SchülerInnen, die mind. 16 Jahre alt sind, verteilt / verschickt)
Erklärung zum Impfangebot – Rücklauf bitte bis spätestens Mittwoch, 28.04.2021
(Anmeldung / Einverständniserklärung zum Impfangebot)
Schulbetrieb ab Montag, 19.04.2021
Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes müssen Schulen bei Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 auf Fernunterricht umstellen. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige, körperliche und motorische Entwicklung und somit auch die Klosterbergschule. Somit findet bei uns an der Klosterbergschule in der kommenden Schulwoche normal Unterricht statt.
Schreiben des Kultusministeriums vom 14.04.2021 zur Testpflicht / Ausnahmen
Folgende Regelungen zur Testpflicht wurden von der Landesregierung geändert:
-
Inzidenzunabhängige Testpflicht
Bisher galt, dass erst ab einem Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 100 eine (indirekte) Testpflicht an Schulen gilt. Entsprechend des neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene wird eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei Teilnahme am Präsenzunterricht eingeführt, d. h. auch unterhalb des Wertes von 100 gilt die Testpflicht weiter. -
Ausnahmen von der Testpflicht für geimpfte und genesene Personen
Die Testpflicht entfällt für (1) geimpfte Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können (d. h. zwei Wochen nach der zweiten Impfung) und für (2) von einer Covid-Erkrankung genesenen Personen (Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion, die höchstens 6 Monate zurückliegt).
Umsetzung der Corona-Teststrategie an der Klosterbergschule
Nach der geänderten Coronavirus-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig ab Montag, 19.04.2021) ist in Landkreisen mit einer hohen Zahl an Neuinfektionen eine Teilnahme von SchülerInnen am Präsenzunterricht nur möglich, wenn eine Testung (2 x pro Woche) erfolgt und ein negatives Testergebnis vorliegt. Im Ostalbkreis wird dieser Grenzwert momentan deutlich überschritten.
Elternbrief zur „Umsetzung der Coronavirus-Teststrategie an der Klosterbergschule“
wurde am Dienstag, 13.04.2021 per Ranzenpost verteilt bzw. per Post verschickt
Entsprechend dieser neuen Vorgabe sollen SchülerInnen im Regelfall vor Ort in der Schule getestet werden. Sollten Eltern bezüglich dieser Testdurchführung Bedenken haben, so besteht bei uns an der Klosterbergschule die Wahlmöglichkeit, dass Eltern die Testungen auch zu Hause vor Schulbeginn selbst mit ihren Kindern durchführen können.
Eltern können sich somit zwischen verschiedenen Möglichkeiten entscheiden:
- Ihr Kind nimmt am Testangebot an der Schule teil – 2 x pro Woche direkt zu Unterrichtsbeginn in der Schule; unterstützt,
angeleitet oder durchgeführt durch geschulte(s) Personal / Lehrkräfte.
- Eltern testen ihr Kind selbst an den jeweiligen Testtagen (2 x pro Woche) morgens zu Hause vor der Abholung durch den Schulbus
(= Wahlmöglichkeit für SchülerInnen, bei denen aufgrund ihrer Behinderung eine Testdurchführung in der Schule nicht bzw. nur (sehr) schlecht möglich ist,
oder wenn Eltern Sorgen / Bedenken bezüglich der Testdurchführung in der Schule haben)
Am jeweiligen Testtag muss dann zu Schulbeginn das unterschriebene Formular, auf dem von den Eltern die Durchführung des Tests sowie das negative Ergebnis bestätigt wird, vorliegen. Nur dann ist eine Teilnahme am Unterricht möglich. - Wenn Eltern nicht möchten, dass ihr Kind getestet wird, ist aufgrund der neuen Vorgabe ab 19.04.2021 eine Teilnahme ihres Kindes am Präsenzunterricht nicht möglich. Das Kind erhält dann Fernlernangebote.
Erklärung zur Coronavirus-Teststrategie
Über dieses Formular teilen die Eltern mit, für welche der Möglichkeiten sie sich entschieden haben.
Rücksendung an die Schule bitte bis spätestens Donnerstag, 15.04.2021.
Das Formular wurde mit dem Elternbrief am 13.04.2021 versandt.
Ausführliches Informationsblatt zur Coronavirus-Teststrategie
Schulbetrieb nach den Osterferien
In der ersten Schulwoche nach den Osterferien (12.04. – 16.04.2021) wird entsprechend der neuesten Vorgaben der Landesregierung an den meisten Schularten der Präsenzunterricht ausgesetzt. Dies gilt jedoch nicht für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige, körperlich und motorische Entwicklung.
Somit setzen wir den Unterricht an der Klosterbergschule (einschließlich aller Außenklassen) ab Montag, 12.04.2021 in der gewohnten Form / mit dem gleichen Unterrichtsangebot wie vor den Osterferien fort.
Brief des Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Osterferien
Änderung der Teststrategie
Die Landesregierung hat eine Änderung der Teststrategie an allen Schulen in Baden-Württemberg beschlossen. Die neuen Vorgaben gelten ab Montag, 19.04.2021, d. h. noch nicht in der ersten Schulwoche nach den Osterferien. In der kommenden Woche finden die Testungen wie im Elternbrief vom 26.03.2021 beschrieben zwei Mal pro Schulwoche auf freiwilliger Basis statt. Für die Teilnahme ist eine ausgefüllte Einverständniserklärung erforderlich.
Entsprechend der neuen Vorgaben (gültig ab Montag, 19.04.2021) ist dann ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Über die genaue Umsetzung der neuen Teststrategie erhalten alle Eltern in der kommenden Woche weitere Informationen.
Elternbrief zum Beginn der Osterferien
(wurde am 26.03.2021 per Ranzenpost verteilt bzw. per Post verschickt)
Erweiterung des Testangebots
Nach den Osterferien werden wir das Angebot zum PoC-Corona-Antigen-Schnelltest für SchülerInnen nochmals ausbauen und erweitern. Zukünftig wollen wir diese Möglichkeit zwei Mal pro Woche anbieten. Die Testungen sollen dazu beitragen, Infektionen möglichst frühzeitig aufzudecken und Ansteckungen von anderen Personen zu verhindern. Deshalb möchten wir darum werben, dass Eltern ihre Kinder hierzu anmelden.
Informationsschreiben zum Testangebot
Anmeldeformular / Einverständniserklärung zum Testangebot
Schulleitungs-Brief zur Masken-Pflicht in der Grundstufe, zur Vorgabe zum Tragen einer medizinischen Maske und zum Unterrichtsangebot
Diesen Brief erhalten alle Eltern unserer SchülerInnen per Ranzenpost bzw. per Post am 22.03.2021.
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat neue Regelungen für die Schulen erlassen.
Diese sind ab sofort, d. h. ab 22.03.2021, gültig:
(1) Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
auch für Grundstufen-SchülerInnen
Bisher galt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur für SchülerInnen der Haupt- und Berufsschulstufe, sowie für Lehrkräfte und das weitere Personal. Nun wird diese Regelung auch auf die Grundstufen-SchülerInnen ausgeweitet.
Sicherlich gibt es einige SchülerInnen in der Grundstufe, denen die Einhaltung dieser Vorgabe nur (sehr) eingeschränkt oder auch nicht möglich ist. Deshalb werden wir bei der Umsetzung der Regel in der Grundstufe genauso verfahren wie bisher in den anderen Schulstufen:
- Alle SchülerInnen sollen, soweit es ihnen möglich ist, während des Unterrichts und des Schulalltags eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Können SchülerInnen aufgrund von medizinischen oder sonstigen Gründen (z. B. weil sie die Maske immer wieder selbst abnehmen, weil sie die Regel nicht verstehen) nicht oder nicht durchgehend eine Maske tragen, können diese selbstverständlich auch weiterhin am Unterricht teilnehmen. In diesem Fall werden wir soweit möglich noch genauer auf das Einhalten von Abständen, das Aufteilen von Lerngruppen und die Umsetzung der Hygienevorgaben achten.
(2) Vorgabe zum Tragen einer medizinischen Maske
An allen Schulen gilt nun die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, d. h. einer FFP2-, einer KN95- oder einer blauen OP-Maske. Diese Vorgabe gilt für die SchülerInnen, die Lehrkräfte und alle weiteren MitarbeiterInnen.
Auch müssen wie bisher alle SchülerInnen soweit möglich im Schulbus eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – nun ebenfalls eine medizinische Maske – außer wenn ihnen dies aus medizinischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
(3) Kein Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht
Auch wenn dies nach den neuesten Vorgaben des Kultusministerium nun möglich ist, werden wir am aktuellen Unterrichtsangebot nichts verändern, d. h. wir werden keinen Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht machen.
Schreiben des Kultusministerium zur Maskenpflicht in der Grundstufe, der Vorgabe zum Tragen von medizinischen Masken und zur Möglichkeit des Wechselunterrichts (vom 19.03.2021)
Erweitertes Testangebot für SchülerInnen
Seit Ende Februar haben Lehrkräfte und MitarbeiterInnen unserer Schule die Möglichkeit, sich zwei Mal pro Woche direkt vor Ort in der Klosterbergschule mit einem PoC-Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen. Dieses Angebot wurde nun Schritt für Schritt auch auf SchülerInnen ausgeweitet: zunächst auf SchülerInnen der Berufsschulstufe und der Hauptstufe. Nun ab kommender Woche steht diese Möglichkeit auch für SchülerInnen der Grundstufe offen. Die Testungen der SchülerInnen / Lehrkräfte / des Personals sollen dazu beitragen, Infektionen möglichst frühzeitig aufzudecken und Ansteckungen von anderen Personen zu verhindern.
Wichtige Informationen zum Testangebot:
- Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind zu diesem Angebot anmelden wollen oder nicht. Niemand muss sich testen lassen. Durch die Nicht-Teilnahme entstehen keine Nachteile.
- Die Tests werden von einer durch das Gesundheitsamt in die Testdurchführung eingewiesenen Person durchgeführt. Es handelt sich um einen PoC-Antigen-Schnelltest, bei dem das Ergebnis innerhalb on ein paar Minuten vorliegt. Der Test wird durch einen Rachen-Abstrich (nur im Mund, ohne die Nase) vorgenommen.
- Das Testangebot ist kostenlos.
Die Eltern wurden mit einem Elternbrief über dieses Testangebot informiert. Für die Teilnahme am Testangebot muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen.
Formular Einverständniserklärung
Impfmöglichkeit für Menschen mit Behinderung ab 18 Jahren
Baden-Württemberg öffnet die Impfgruppe 2 für Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren. Diese können sich für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Ebenso können sich zwei enge Kontaktpersonen impfen lassen. Die Terminvergabe ist ohne ärztliches Zeugnis über die Telefonhotline 116117 oder online über www.impfterminservice.de möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis als Nachweis über die Impfberechtigung erforderlich. Dieses erhält man über den Hausarzt oder einen Facharzt.
Somit haben ab sofort Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren der Klosterbergschule die Möglichkeit, einen Impftermin zu vereinbaren.
Impfmöglichkeit für Eltern von Kindern mit Behinderung / Vorerkrankungen
Eltern bzw. bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen mit einer Behinderung bzw. Vorerkrankung (z. B. Diabetes mellitus) können sich ebenfalls impfen lassen. Die Impfung erfolgt mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Die Behinderung / Vorerkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Zusätzlich muss eine Bescheinigung der Kontaktpersonen ausgefüllt zum Impftermin mitgebracht werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Sozialministeriums oder bei Ihrer Krankenkasse.
Impfbescheinigung Kontaktperson pflegebedürftige Person
Weitere Informationen hierzu auf der Homepage der Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/viele-weitere-menschen-sind-ab-sofort-impfberechtigt/
Elternbrief zu Beginn der Faschingsferien
(wurde am 11.02.2021 per Ranzenpost verteilt
bzw. per Post verschickt)
Informationen zum Unterricht nach den Faschingsferien
und zu den Förderplangesprächen
Auch nach den Faschingsferien (ab 22.02.2021) werden wir an der Klosterbergschule weiter das gleiche Unterrichtsangebot haben, wie bisher:
- jede Klasse hat von Montag bis Freitag jeweils sechs Unterrichtsstunden
- Unterrichtsbeginn, die Pausenzeiten und das Unterrichtsende sind von Stufe zu Stufe zeitlich versetzt, so dass Kontakte zwischen Klassen vermieden werden
- aufgrund der höheren hygienischen Anforderungen gibt es noch kein Mittagessen
Nach wie vor bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt, d. h. Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll oder Fernlernangebote erhält.
Am Freitag, den 05.03.2021 finden die nächsten Förderplangespräche statt. Die Klassenlehrkräfte nehmen Kontakt mit den Eltern auf und besprechen, in welcher Form – als Präsenzgespräch vor Ort in der Schule oder per Telefonat / Videotelefonat – das Gespräch sein soll.
Bei Förderplangesprächen vor Ort in der Schule sind bitte folgende Hygienevorgaben zu beachten:
- Es sollte nur ein Elternteil am Förderplangespräch teilnehmen. Ausnahmen hiervon sind nach Rücksprache möglich (z. B. wenn ein Dolmetscher notwendig ist).
- Im Schulgebäude und während des Gesprächs besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – wir möchten alle Eltern bitte, möglichst eine FFP2-Maske zu tragen.
- Bitte achten Sie auf das Einhalten der Abstandsregel (mind. 1,5 Meter) – im Schulgebäude, auf den Fluren, im Treppenhaus, sowie beim Gespräch mit den Lehrkräften.
- Aufgrund der Hygienevorgaben kann leider keine Kinderbetreuung an der Schule stattfinden.
Liebe Eltern,
wir wünschen Ihnen, Ihren Kindern und Familien für das neue Jahr 2021 alles Gute, viel Kraft, Gesundheit und Optimismus!
Informationen zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige und körperliche und motorische Entwicklung – und somit auch die Klosterbergschule – öffnen entsprechend der Vorgaben des Kultusministeriums bereits wieder am Montag, 11. Januar 2021.
Nach wie vor besteht keine Präsenzpflicht, d. h. Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll oder Fernlernangebote erhält.
Schreiben des Kultusministeriums vom 06.01.2021
Die Lehrkräfte der Klassen nehmen telefonisch Kontakt mit den Eltern ihrer Schülerinnen und Schüler auf und besprechen, ob ihr Kind am Unterricht teilnimmt.
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehen und der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen möchten wir alle Eltern bitten, weiterhin sehr vorsichtig zu sein
und für sich kritisch zu prüfen, ob sie ihr Kind wieder in die Schule schicken möchten.
Vielen Dank.
Baden-Württemberg schließt alle Schulen
ab Mittwoch, 16.12.2020
Zweiter Elternbrief mit wichtigen, neuen Informationen zu den Weihnachtsferien
Elternbrief mit Informationen zu den Weihnachtsferien, der Notbetreuung und dazu, wie die Eltern informiert werden,
wie es nach den Weihnachtsferien weitergeht - der Elternbrief wird am 14.12.2020 per Ranzenpost verteilt bzw. per Post verschickt.
Schreiben der Kultusministerin zur Schließung der Schulen
Aufgrund der aktuell wieder sehr schnell steigenden Infektionszahlen hat das Land Baden-Württemberg entschieden, alle Schulen bereits ab Mittwoch, 16.12.2020 zu schließen. Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist somit - entgegen der ursprünglichen Information – bereits am Dienstag, 15.12.2020.
Pressemitteilung der Landesregierung zur Schließung der Schulen
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/schliessung-von-schulen-und-kitas-ab-16-dezember/
Notbetreuung
An den Schulen soll bei dringendem Bedarf eine Notbetreuung eingerichtet werden. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Das Kultusministerium wird den Schulen kurzfristig weitere Hinweise zur Umsetzung der Notbetreuung zukommen lassen.
In seiner Pressekonferenz rief Ministerpräsident Kretschmann dazu auf, auf die Notbetreuung so weit wie möglich zu verzichten und diese nur in äußersten dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen”. Kinder sollten im Zeitraum 16.12.2020 bis 10.01.2021 wann immer möglich zu Hause betreut werden.
Eltern, die auf eine Notbetreuung angewiesen sind, sollten sich bitte bis spätestens Dienstag, 15.12.2020, 10.00 Uhr im Sekretariat melden bzw. den Bedarf bis dahin bei den Lehrkräften ihres Kindes anmelden.
Die Lehrkräfte nehmen am Montag, 14.12.2020 telefonisch Kontakt mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse auf und informieren sie über die neue Regelungen zu den vorgezogenen Weihnachtsferien und der Möglichkeit der Notbetreuung.
Weitere Informationen
Bitte besuchen Sie regelmäßig unsere Homepage. Hier finden Sie aktuelle Hinweise – auch dazu, wie es nach den Weihnachtsferien, ab 11.01.2021, weitergeht. Hierzu werden wir Sie spätestens am Freitag, 08.01.2021 auf unserer Homepage informieren.
Der neue KBS-Infobrief ist da!
Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz
Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die aufgrund einer vorübergehenden Schließung der Schule (oder auch nur der Klasse) einen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung erhalten. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat ein Informationsblatt für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Eltern und Arbeitgeber herausgegeben, in dem Möglichkeiten der Entschädigung dargestellt sind.
Informationsblatt Entschädigungsansprüche
Elternbrief mit Informationen zu den Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien beginnen gemäß der geltenden Ferienregelung ganz normal am Mittwoch, 23. Dezember 2020 und enden am Sonntag, 10. Januar 2021, d. h. an den beiden Tagen Montag, 21. Dezember und Dienstag 22. Dezember 2020 findet für alle Klassen (von der Grundstufe bis zur Berufsschulstufe) ganz normal Unterricht an der Schule statt.
Die Landesregierung hat für die beiden letzten Tage vor den Weihnachtsferien die “förmliche Präsenzpflicht” ausgesetzt, d. h. Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind an diesen beiden Tagen zur Schule schicken möchten oder lieber zu Hause lassen. Für die Planungen benötigen wir Rückmeldung, wer an diesen beiden Tagen zur Schule kommt oder nicht.
Rückmeldezettel für die letzten beiden Schultage vor Weihnachten
Unterrichtszeiten an den letzten beiden Schultagen:
Am Montag, 21.12.2020 hat jede Klasse ganz normal Unterricht nach Stundenplan.
Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, Dienstag, 22.12.2020, endet der Unterricht etwas früher.
Aufgrund der aktuell unterschiedlichen Unterrichtsanfang- und endzeiten je Klasse, erhalten alle Eltern als Anlage zum Elternbrief per Ranzenpost einen Zettel mit den Zeiten für die Klasse ihres Kindes.
Förderplangespräche nicht als Präsenzgespräche möglich!
In der vergangenen Woche wurden aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Deutschland von der Bundesregierung weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens ab Montag, 02.11.2020 beschlossen. Vor allem Kontakte zwischen Personen sollen soweit möglich reduziert werden. Aufgrund dessen wurden die Schulen aufgefordert, Gespräche / Besprechungen an der Schule auf ein Minimum zu beschränken.
Aufgrund dieser Vorgabe können unsere für Freitag geplanten Förderplangespräche leider nicht als Präsenzgespräche vor Ort an der Schule stattfinden.
Stattdessen werden die Lehrkräfte ein ausführliches Telefonat bzw. Videotelefonat mit den Eltern führen.
Die Eltern erhalten Rückmeldung zum aktuellen Lernstand und den Förderzielen für ihr Kind.
Der Förderplan wird dann per Ranzenpost mitgeschickt.
Elternbrief zu Beginn der Herbstferien
(wurde am 23.10. per Ranzenpost verteilt bzw. per Post verschickt)
Erklärung der Erziehungsberechtigten zu möglichen Ausschlussgründen
mit
Datenschutzerklärung
Entsprechend der “Corona-Verordnung Schule” muss direkt nach den Herbstferien von den Erziehungsberechtigten eine Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen am Schulbetrieb vorgelegt werden. Diese Erklärung wurde am 23.10. ebenso per Ranzenpost verteilt bzw. per Post verschickt.
Die Regelung des Kultusministeriums wurde dahingehend verschärft, dass – sollte diese Erklärung nicht vorliegen – eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist. Wir möchten Sie deshalb bitten, uns direkt nach den Herbstferien (am Montag, 02.11.2020) die Erklärung unterschrieben mit in die Schule zu schicken. Vielen Dank!
Informationsschreiben der Schulleitung mit wichtigen Informationen
zur Änderung der Corona-Verordnung / Erweiterung der Maskenpflicht, zum Unterrichtsangebot nach den Herbstferien, zur Gesundheitsbestätigung, etc. (wurde am 19.10.2020 per Ranzenpost verteilt)
Informationsblatt des Ostalbkreises zum „Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen“
Der Ostalbkreis hat ausgehend von den Empfehlungen der Landesregierung ein Informationsblatt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen erstellt.
Es gibt einen guten Überblick, wann ein Kind zur Schule kann bzw. zu Hause bleiben soll.
Informationsblatt der Schulleitung
Aufgrund der derzeitigen Corona-Verordnung ist beim Elternabend dieses Mal leider kein gemeinsamer Teil mit allen Eltern der Klosterbergschule möglich. Deshalb haben wir Ihnen auf diesem Info-Blatt einige wichtige Informationen zusammengestellt. (Infoblatt wird am Elternabend durch die Klassenlehrkräfte verteilt)
Elternbrief mit weiteren Informationen zum Schuljahresanfang
(am 18.09. bzw. 21.09.2020 per Ranzenpost)
Informationen zu neuen Lehrkräften / FSJ´lerInnen / zur neuen Schulsozialarbeiterin, Termine, etc.
Schuljahresflyer „wichtige Informationen SJ 2020/21“
Informationen zum Unterrichtsangebot, zur Schulbusbeförderung, zu den Hygieneregeln, zur Krankmeldung von SchülerInnen, Ferientermine, etc.
Elternbrief mit wichtigen Informationen zum Schuljahresanfang
(wurde am 08.09.2020 per Post an alle Eltern versandt)
Zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/21 möchten wir Sie recht herzlich grüßen.
Wir hoffen, Ihre Kinder und Sie hatten schöne, erholsame Ferientage
und Sie sind alle GESUND!
Nächste Woche beginnt das neue Schuljahr.
Informationen zu den Unterrichts- / Schulzeiten, der schulischen Einteilung / Organisation, zu den Unterrichtsangeboten, zur Schulbusbeförderung, etc.
können Sie dem Informationsschreiben zum Unterricht im Schuljahr 2020/21 (siehe unten) entnehmen.
Mit diesem Elternbrief erhalten Sie nun weitere wichtige Hinweise:
-
zur Teilnahme am Schulbetrieb / Reiserückkehr aus einem Risikogebiet
Um zu verhindern, dass eine Coronavirus-Infektion in die Schule getragen wird, sind von der Teilnahme am Schulbesuch ausgeschlossen:- Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person haben / hatten
- Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen
(Fieber ab 38°C, trockener Husten, Störungen des Geschmacks- / Geruchssinns) - Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben
Jede Schülerin / jeder Schüler, alle Lehrkräfte und MitarbeiterInnen müssen zu Beginn des Schuljahres eine Erklärung zu den oben genannten Ausschlussgründen abgeben (liegt dem Elternbrief als Kopie bei).Formular / Erklärung über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb
Risikogebiete (Stand: 02.09.2020) - Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
In der nun anstehenden kälteren Jahreszeit wird es sicher nicht immer ganz einfach sein, zu unterscheiden, ob es sich um eine „normale“ Erkältung oder um mögliche Symptome einer Coronavirus-Infektion handelt. Das Landesgesundheitsamt hat in Absprache mit dem Kultusministerium ein Informationsblatt erarbeitet, das als Entscheidungshilfe, ob ein Kind zu Hause bleiben muss bzw. zur Schule gehen kann, dienen soll.
Informationsblatt „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen“
ebenso: Hinweise zur Schulbusbeförderung und Termine (Elternabend, Förderplangespräche).
Aktualisierter Hygieneplan (gültig ab 10.09.2020)