Symbol: krank

Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 8.00 Uhr im Sekretariat krank.
(Tel. 07171 60 55 20)
Bei längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung (ab drei Unterrichtstagen) bzw. ein ärztliches Attest (zwei Wochen und länger).


Für die Freistellung vom Unterricht von maximal zwei Unterrichtstagen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft, bei längerer Abwesenheit vom Unterricht an die Schulleitung. Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Eltern möglich. Beurlaubungen zur Verlängerung von Urlaubsreisen sind in der Schulbesuchsverordnung nicht vorgesehen und dürfen im Regelfall nicht genehmigt werden.

Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg / Beurlaubung